KOSTENÜBERNAHME OSTEOPATHIE UND CRANIOSACRALE THERAPIE

Grundsätzlich ist bei uns jeder willkommen – ob gesetzlich oder privat versichert spielt für uns keine Rolle. Auch gibt es bei uns keine höheren Preise für Privatversicherte. Die Abrechnung der Osteopathie Leistungen erfolgt nach der Behandlung gemäß unseren Stundensätzen per EC oder Bar. Danach können Sie dann je nach Krankenversicherung Ihre Osteopathie Rechnung bei der Krankenkasse einreichen.

PRIVATE VERSICHERUNGEN & ZUSATZVERSICHERUNGEN
Bei uns erhalten Sie immer direkt eine Heilpraktiker Rechnung mit den Gebühren-Punkten Osteopathie und dem einfachen Satz gem. dem Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH). Sofern in Ihrem Tarif die Kosten für Heilpraktiker übernommen werden, ist eine Abrechnung problemlos möglich. Bitte prüfen Sie dazu Ihren Vertrag.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNGEN
Manche gesetzliche Krankenkassen erstatten zumindest teilweise die Kosten einer osteopathischen Behandlung von Heilpraktikern*innen. Die Regularien sind jedoch sehr unterschiedlich und ändern sich dauernd. Daher bitten wir Sie, die aktuellen Details mit Iher Krankenkasse zu klären. Bei teilweiser Kostenerstattung gilt dann folgendes: Seit diesem Jahr benötigt die Krankenkasse immer ein Privatrezept von einem Arzt – egal ob Hausarzt, Kinderarzt, Orthopäde, Zahnarzt, etc. Auf diesem Rezept steht die Diagnose, die Anlass gibt für die Empfehlung, einen Osteopathen aufzusuchen. Die Ärzte kennen das Prinzip und sind in der Regel dem aufgeschlossen. Sprechen Sie einfach den Arzt ihres Vertrauens an. Bitte lassen Sie das Rezept vor Ihrem Termin bei uns ausstellen und bringen es zu Ihrem Termin mit. Sie bekommen es nach Ihrer Behandlung wieder und können es zusammen mit Ihrer bezahlten Rechnung bei Ihrer Kasse einreichen.